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Subventionen | 30.08.2024

Neue Heizungsförderung

Antragstellung nun für alle möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung startete am 27. August 2024 wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.

Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, sowohl für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.

Bereits seit dem 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich ein sogenannter Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhältlich. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit dem 28. Mai möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, gegebenenfalls auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.

Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das neue Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) stoße nach Umfragen auf große Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Nutzerinnen und Nutzern, sagt die KfW.

So erfolgt unter anderem bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden per 23. August 2024 rund 93.000 Zuschusszusagen erteilt.

Für Kommunen gilt bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung, sie können ihre Vorhaben ab 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt bis voraussichtlich November 2024.

Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf www.energiewechsel.de/beg sowie – zur Antragstellung für die neue Heizungsförderung – auf www.kfw.de zu finden. Nähere Informationen zur Vorhabenanmeldung für Kommunen finden sich unter: www.kfw.de/422.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 27.08.2024

 

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