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Grundsteuer | 07.10.2024

Die neue Grundsteuer hat für Millionen Menschen erhebliche Folgen

Unklarheit, Unmut, „Staatsversagen“

Kritik an der neuen Grundsteuer wird wieder lauter. Der Eigentümerverband spricht von „Staatsversagen“ und warnt vor steigenden Kosten für Millionen Haushalte.

Ab 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft, doch die Mehrheit der Immobilienbesitzer befindet sich noch im Ungewissen. Die Hebesätze, welche die endgültige Steuerlast für Immobilienbesitzer bestimmen, wurden in den meisten Fällen noch nicht versandt.

Aus dem zuständigen Finanzministerium kommt die Information: „Die Kommunen werden voraussichtlich ab Herbst 2024 die ab 2025 anzuwendenden Hebesätze beschließen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten Sie den neuen Grundsteuerbescheid von Ihrer Kommune“. In einigen Bundesländern, wie Hessen und Nordrhein-Westfalen, werden die Bescheide allerdings erst im kommenden Jahr verschickt.

Kritik an der Grundsteuer 2025 wird wieder lauter

Der Eigentümerverband Haus & Grund äußert Kritik und bezeichnet die Situation bei der Grundsteuer als „Staatsversagen“. „Rund 90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im nächsten Jahr zahlen müssen“, so Verbandspräsident Karl Warnecke gegenüber der „Bild am Sonntag“ (BamS). „Das ist absurd und echtes Staatsversagen, schließlich hatte der Staat fast sechs Jahre Zeit für die Reform.“

Warnecke warnt erneut davor, dass Millionen von Haushalten mit erheblichen Mehrkosten rechnen müssen. „Angesichts der leeren Kassen in vielen Kommunen wird Wohnen in jedem Fall für Millionen Bundesbürger teurer werden“, äußerte er gegenüber der Zeitung. „Nach ersten Berechnungen kann die Zusatzbelastung sogar bei mehr als 1000 Euro im Jahr liegen.“

Kommunen geben Hebesätze für die Grundsteuer bekannt: Das ist bisher bekannt

Die Kommunen bestimmen den Grundsteuer-Hebesatz, welcher zur Ermittlung der endgültigen Höhe der Grundsteuer pro Eigentümer dient. Die Einnahmen aus der Steuer fließen an die Kommunen. Haus & Grund hat gegenüber der BamS folgende Berechnungen genannt:

  • Einfamilienhaus im Berliner Stadtteil Karlshorst: Statt aktuell 242,24 Euro zahlen Eigentümer 784,30 Euro Grundsteuer.
  • Einfamilienhaus in Bremen: statt 154,55 Euro nun 765,86 Euro.
  • Mehrfamilienhaus in der Berliner Innenstadt: statt 1.652,44 Euro jetzt 3.195,06 Euro.

Diese Zahlen sind nicht neu. Vor einigen Wochen berichtete der „Spiegel“ über ein Rentnerehepaar aus Stuttgart, das statt 195 Euro plötzlich 2.875 Euro Grundsteuer zahlen soll. „Das ist mehr als das 14-Fache. Das grenzt an Enteignung“, kommentierte der Rentner. Eine Obstwiese auf der Rügener Halbinsel Mönchgut soll statt einem Euro pro Quadratmeter künftig 220 Euro pro Quadratmeter zahlen. Solche Fälle würden „der Akzeptanz der ganzen Reform“ schaden, so der Eigentümer, ein Steuerberater.

Grundsteuer-Reform war aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts notwendig

Die Finanzämter sind nun gefordert, die Grundsteuer für insgesamt rund 36 Millionen Immobilien neu zu berechnen. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts war die Reform notwendig geworden, da das bisherige Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt wurden. Die neue Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 fällig.

Die Grundsteuer ist in der Regel vierteljährlich zu entrichten, mit Stichtagen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Das Stadtportal München weist jedoch auch auf die Möglichkeit hin, die gesamte Summe auf einmal zu begleichen. Hierfür muss ein Antrag auf Jahreszahlung für das kommende Jahr bis zum 30. September gestellt werden, der Zahltag ist dann der 1. Juli.

Quelle: Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) vom 07.10.2024

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