News-Einzelseite
News-Einzelansicht
Lohnsteuer | 19.12.2024
Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer
Die neuen Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2025
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV) zu bewerten.
Dies gilt ab 1. Januar 2014 gemäß § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG auch für Mahlzeiten, die dem Arbeitnehmer während einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, wenn der Preis der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt.,
Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2025 sind durch die 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 3. Dezember 2024 (BGBl. I Nummer 394) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2025 gewährt werden,
a) für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro,
b) für ein Frühstück 2,30 Euro.
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 11,10 Euro anzusetzen.
Im Übrigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR 2023 sowie auf das BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts vom 25. November 2020 (BStBl I Seite 1228) hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S 2334/19/10010 :006 vom 10.12.2024
STEUERN AKTUELL
Staat macht Selbstständigkeit weiter unattraktiv
Gesetzliche Rentenversicherung | 17.07.2026
weiterlesen736-Euro-Zwangsbeitrag für Selbstständige soll die Boomer-Rente retten
Bundesfinanzhof zur Aufzeichnungspflicht eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen
Einkommensteuer | 22.05.2026
weiterlesenAufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sind zeitnah und gesondert zu dokumentieren
„Wer schnarcht, schläft“
Finanzgerichtsordnung | 19.03.2026
weiterlesenBundesfinanzhof: Richterbank war nicht nicht ordnungsgemäß besetzt
Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsorengeldern
Körperschaftsteuer | 05.01.2026
weiterlesenVorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung war nicht haltbar
Steueränderungen zum Jahreswechsel
Gesetzgebung | 05.01.2026
weiterlesenWer hat jetzt mehr Netto vom Brutto?
