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Kfz-Steuer | 16.10.2025
Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert
Befreiung bis längstens 2035 soll Kaufanreize setzen
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.
Die gezielte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat weiterhin hohe Priorität. Gleichzeitig will die Bundesregierung damit die Elektromobilität weiter fördern.
Mit der Neuregelung in § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz werden Neuzulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2030 (bisher: Ende 2025) befreit. Die zehnjährige Steuerbefreiung gilt bis Ende 2035 (bisher: Ende 2030). Die Befreiung von der Kfz-Steuer soll gezielte Kaufanreize für Elektroautos setzen.
Im Rahmen des sogenannten Wachstumsboosters wurde für Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Investitionskosten im ersten Jahr eingeführt. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Beide Maßnahmen setzen kurzfristig weitere spürbare steuerliche Anreize für die Stärkung der Elektromobilität. Im Jahr 2026 beträgt die Entlastung insgesamt 50 Mio. Euro. Dieser Betrag steigt in den darauffolgen Jahren auf bis zu 380 Millionen Euro im Jahr 2030 an.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 15.10.2025
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