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Gesetzgebung | 05.01.2026
Steueränderungen zum Jahreswechsel
Wer hat jetzt mehr Netto vom Brutto?
Zum Jahresbeginn sind mehrere Steueränderungen in Kraft getreten, die verschiedene Personengruppen entlasten sollen. Doch für wen lohnt sich das wirklich und wie stark wirken sich die Anpassungen im Alltag aus?
Erhöhung des Mindestlohns, Anpassung der Pendlerpauschale, Einführen der Aktivrente, aber auch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung – das sind nur einige der Dinge, die sich zum neuen Jahr verändert haben. Für die unteren Einkommensgruppen bedeutet das für 2026 geringfügig mehr Netto vom Brutto. Wer ein hohes Gehalt bezieht, wird tendenziell wohl etwas weniger davon auf seinem Bankkonto sehen als bisher.
Entlastungen für Geringverdiener
Mit der Erhöhung des Mindestlohns von 12,82 auf 13,90 Euro profitieren alleine im Saarland rund 81.000 Arbeitnehmer. Das bedeutet für einen Vollzeitbeschäftigten, der Mindestlohn erhält, ein Plus von etwa 2280 Euro (brutto) im Jahr. Gleichzeitig ist auch der Steuerfreibetrag gestiegen.
2026 müssen erst ab einem jährlichen Einkommen von 12.348 Euro Steuern gezahlt werden. Damit liegt die Grenze rund 250 Euro höher als im Jahr 2025. Auch die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs wurden inflationsbedingt angepasst.
Die Minijob-Grenze ist von 556 Euro auf 603 Euro gestiegen. Rentnerinnen und Rentner können 2026 außerdem von der Aktivrente profitieren. Diese sieht vor, dass Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und trotzdem weiterhin arbeiten, bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei verdienen dürfen.
Geringe Entlastung für Familien
Von einer geringfügigen Entlastung profitieren auch Familien: Das Kindergeld ist zum 1. Januar um vier Euro erhöht worden. Familien erhalten nun 259 Euro, statt wie bisher 255 Euro, pro Kind und Monat. Der jährliche Kinderfreibetrag ist ebenfalls geringfügig gestiegen – von 9600 Euro auf 9756 Euro.
Eine deutliche Anpassung gibt es bei den Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen. Die Übungsleiterpauschale ist von 3000 Euro auf 3300 Euro gestiegen und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro.
Pendler profitieren von Ausweitung der Pauschale
Die Pendlerpauschale wurde vereinheitlicht, sodass 2026 auch Pendler mit einem kurzen Arbeitsweg gleichwertig von der Pendlerpauschale profitieren. Diese wurde auf 38 Cent je Entfernungskilometer angehoben. Bisher galten die 38 Cent nur ab dem 21. Entfernungskilometer und kamen somit nur Pendlern mit einem langen Arbeitsweg zugute.
Warum für höhere Einkommensgruppen weniger Netto bleibt
Neben den Profiteuren der Änderungen gibt es auch Menschen, die in diesem Jahr weniger Netto vom Brutto haben werden als bisher. Für Menschen mit einem Einkommen von über 5512,50 Euro werden die Kranken- und Pflegeversicherung teurer. Grund dafür ist die Beitragsbemessungsgrenze. Diese wurde von vormals 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro im Monat erhöht.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem maximalen Bruttoeinkommen Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden müssen. Der Verdienst, der über dieser Marke liegt, ist beitragsfrei. Eine Person, die beispielsweise 5700 Euro im Monat verdient, musste 2025 nur für 5512,50 Euro davon Beiträge in die Krankenversicherung zahlen und muss nun für die vollen 5700 Euro Beiträge zahlen.
Gleiches gilt für die allgemeine Rentenversicherung. Hier ist die Beitragsbemessungsgrenze von 8050 Euro im Monat auf 8450 Euro im Monat gestiegen.
Quelle: Sabrina Nonnengardt/SR info v. 04.01.2026
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